Gaststätten- und Gewerberecht Hamburg

Das Gaststättenrecht und das Gewerberecht haben in Hamburg eine lange Tradition. Vom Gourmet-Restaurant an der Elbe bis zum Erotik-Club auf der Reeperbahn ist in Hamburg alles vertreten. In allen Bereichen kommt es zwischen den Behörden und den Gewerbetreibenden immer wieder zu Konflikten.

Gaststättenrecht Hamburg

Gaststättenbetreiber jeglicher Art haben in Hamburg eine Vielzahl von Regeln einzuhalten. Typische Konfliktpunkte zwischen den Gastronomen und den Behörden sind Lärm, Hygiene und Öffnungszeiten. Entweder wird eine Gaststättenerlaubnis versagt oder wegen zum Beispiel Unzuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers widerrufen. In vielen Fällen gibt es auch Nebenbestimmungen für den Betreiber – meist in Form von Auflagen. Regelmäßig handeln die Behörden durch Verwaltungsakte, die im behördlichen Widerspruchsverfahren, das in Hamburg grundsätzlich durchzuführen ist, angegriffen werden können. Bei Zurückweisung eines Widerspruches ist im Fall der Erfolgsaussicht eine Klage zu erheben. Neben dem Widerspruchsverfahren bzw. dem Klageverfahren kann es sinnvoll sein, ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht durchzuführen.

Spätestens sobald ein Rechtsstreit mit der Behörde droht, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. „Zu Beginn eines Streits zwischen Gaststättenbetreiber und Behörde lässt sich eine Angelegenheit häufig noch durch eine Vergleichslösung erledigen, wenn der Behörde ein versierter Rechtsanwalt entgegentritt. Soweit die Behördenvertreter sich allerdings ungerechtfertigt in eine Sache verbeißen, sollte mit aller Härte und allen juristischen Mitteln gegen das behördliche Handeln vorgegangen werden.“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze, der Spezialist für Gaststätten- und Gewerberecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Hamburg ist.

Leider fehlen den Behördenmitarbeitern im Beamtenapparat oft jegliches wirtschaftliche Verständnis und jegliches wirtschaftliche Gespür für pragmatische Lösungen. Behördenmitarbeitern ist es oft völlig fremd, dass ein Unternehmer den ganzen Tag für seinen Betrieb in der Verantwortung steht, nicht erkranken darf und unter Umständen für eine Vielzahl von Mitarbeitern einzustehen hat, deren Gehälter monatlich gezahlt werden müssen. Vielmehr wird sich der Beamte nach Feierabend am Nachmittag selbst in eine Gaststätte setzen, während der Gastronom nach vielen Stunden der Vorbereitung nunmehr den Hochbetrieb bis in die Nacht hat, um dann am nächsten Morgen von demselben Beamten detailliert kontrolliert zu werden, weil es am Abend vielleicht keinen Drink aufs Haus gab. Somit prallen Gegensätze aufeinander, die zu Konflikten führen und die es auf einvernehmlichem Wege oder gerichtlich zu lösen gilt. Das geht in der Regel nur mit Waffengleichheit.

Gewerberecht Hamburg

Das Gewerbe in Hamburg ist vielschichtig. Streitigkeiten zwischen den Behörden und den Gewerbetreibenden gibt es bei allen Gewerbearten. Beim Reisegewerbe geht es oft um den Zugang zu hamburgischen Märkten wie dem Hamburger Dom. Für neue Marktbeschicker ist es nämlich schwer, sich gegenüber bewährten Marktbeschickern durchzusetzen und einen Zugang zum Markt zu erhalten.

Im Übrigen geht es im erlaubnispflichtigen Gewerbe oft um die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder um die Beseitigung irgendwelcher Auflagen. Bei erlaubnisfreiem Gewerbe wird die Erlaubnis unter Umständen untersagt und die Untersagung muss beseitigt werden. Streitigkeiten gibt es überall – bei Privatkrankenanstalten ebenso wie bei Spielhallen und Sauna-Clubs oder Go-Cart-Bahnen.

Ein entscheidender Aspekt wird in der Regel die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden sein. Für die Zuverlässigkeit sind diverse Umstände aus der Vergangenheit sowie eine Zukunftsprognose maßgeblich. Wie beim Gaststättenrecht Hamburg gilt für das Gewerberecht Hamburg, dass in der Behörde zum Teil Mitarbeiter sitzen, die keine Vorstellung davon haben, was es bedeutet, ein Gewerbe erfolgreich zu betreiben oder gar für einen eigenen Betrieb rund um die Uhr zu schuften. „In einigen Fällen sind die Forderungen der Behörden, die irgendwelchen Richtlinien entnommen werden und im konkreten Gewerbe nun einmal nicht passen, geradezu skurril. Wird aber rechtzeitig eine vernünftige rechtliche Strategie entwickelt, lässt sich großes Unheil oft noch in einem frühen Stadium abwenden.“ bemerkt Rechtsanwalt Fachbuchautor für Gewerberecht Dr. Arne-Patrik Heinze aus der Sozietät Schneider Stein & Partner, die auf Gaststättenrecht und Gewerberecht in Hamburg spezialisiert ist.